BébéWASSERPLAUSCH® - ein Schwimmkurs?
Nein, kein Schwimmkurs sondern, der Namen sagt es schon, ein "Plausch!
Ein Plausch
miteinander im Wasser sitzen auf den Rhythmus des Kindes eingehen Haltungen-/Bewegungen anbieten und schauen wie das Kind reagiert auf die Reaktionen des Kindes achten/eingehen Bekanntschaft mit andern Eltern/Kinder schliessen den Eltern-/Kind Hautkontakt fördern sein Vertrauen in uns Eltern bestärken
Was machen wir?
Wir lassen uns auf das Tempo des Kindes ein, dessen Wahrnehmung um einiges mehr ist als unsere. Wir beachten die Reaktionen der Kinder und bringen das Kind, ohne es zu zwingen, in einen guten Kontakt zum Wasser. Wir lassen es die Wasserumwelt genau betrachten. Wir ändern öfters die Körperhaltung, um ihm verschiedene Bewegungen zu ermöglichen. Wir spielen mit dem Kind im Wasser. Ab 5 Wochen können die Kinder ins Wasser. In diesem Alter beträgt die reine Wasserzeit 10-15 Min.
Zu früh geborene Kinder profitieren besonders von dem warmen Wasser und der Körpernähe ihrer Eltern. Aber auch die andern geniessen es, einfach sein zu können.
Was bringe ich mit?
- Etwas zu trinken und zu essen, falls das Kind nicht gestillt wird (bitte ausserhalb von Bad/Garderobe verabreichen)
Badetücher
für die Kleinen eine Koshi-Badewindel oder eine Badehose mit Spezialeinsatz
für die Grösseren eine Badehose mit Spezialeinsatz
Keine Einwegbadehose!
in Zürich einen Haartrockner
Was kostet der Wasserspass?
- Fr. 12.- ein Erwachsener + ein Kind
Fr. 8.- für zus. Erwachsene
Fr. 4.- für zus. Kinder
Fr. 20.- Zwillingspauschale
Fr. 22.- Koshi-Badewindeln
Wie erfahre ich die Zeiten, Daten und den Ort?
Jeweils am Freitag zu Bürozeiten:
Bei Lilian Traber für Winterthur unter der Nummer 044 937 53 13.Bei Anna-Maria Kalasek für Zürich und Winterthur unter der Nummer 052 203 21 74.
Bei Abwesenheit nimmt unser Telefon-Beantworter Ihren Anruf gerne entgegen. Wir rufen dann so schnell wie möglich zurück. Beachten Sie bitte, dass wir nach 3-maligem erfolglosen Versuch Sie zu erreichen Ihren erneuten Anruf erwarten.
Jedes Kind muss von einem Erwachsenen begleitet sein.
Die Aufsichtspflicht ist immer Sache der Eltern!